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Einzelwagenförderung – Schaffen wir den Umstieg auf die Schiene! – Aktuell ist keine Antragstellung möglich

Der Trend ist klar erkennbar: es gibt immer mehr Commitment aller, im Sinne der Nachhaltigkeit zu agieren und den eigenen CO2-Fußabdruck zu senken- im Privatleben wie auch in der Wirtschaft. Vor allem im globalen Handel sollen und werden künftig immer mehr Waren auf der Schiene transportiert werden. Die angestrebten Klimaziele und auch vorgegebene Nachhaltigkeitskriterien für die Unternehmen arbeiten darauf hin. Doch gerade der Transport mit Einzelwagen auf der Schiene ist oft für kleinere Betriebe finanziell nicht bewältigbar und sie transportieren daher ihre Waren weiterhin per LKW. Daher hat das Land Kärnten in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Kärnten und der LCA Logistik Center Austria Süd GmbH (LCAS) eine neue Einzelwagenförderung ins Leben gerufen.

  • Die Richtlinie tritt mit 1. August 2023 in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. Juni 2024, es sei denn, die gesamten Fördermittel in der Höhe von € 240.000.- (1.000 Einzelwagen) sind schon vorher erschöpft.
  • Förderungswerber sind Unternehmen, die in Kärnten ihren Firmensitz haben und entweder Güter über die Schiene anliefern lassen oder deren Güter über die Schiene abtransportiert werden. Der Gütertransport muss mittels Einzelwagen erfolgen und kann über private Anschlussbahnen oder öffentliche Ladestellen abgewickelt werden.
  • Förderungsfähig sind Einzelwagen im Schienengüterverkehr, die zwischen 1. August 2023 und 30. Juni 2024 transportiert werden.
  • Der Start- oder der Endpunkt des Einzelwagens muss innerhalb des Landes Kärnten liegen.
  • Das Land gewährt einen Zuschuss in der Höhe von € 240,- je transportiertem Einzelwagen (entweder An- oder Ablieferverkehr) an Kärntner Unternehmen.
  • Der Förderungswerber verpflichtet sich, den für die Förderungskontrolle zuständigen Organen des Landes Kärnten, insbesondere auch dem Kärntner Landesrechnungshof sowie Beauftragten der Förderungsstelle bzw. im Falle einer EU-Kofinanzierung Organen der Europäischen Kommission, die Einsichtnahme in die Gebarungsunterlagen zu gewähren und einen entsprechenden Verwendungsnachweis rechtzeitig vorzulegen.
  • Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die LCA LOGISTIK CENTER Austria Süd GmbH. Das Förderprogramm ist ab 1. August 2023 online unter https://www.lca-sued.at/ verfügbar.

„Die Kärntner Betriebe investieren viel in Nachhaltigkeit und auch in klimafreundliche Produktion. Gerade im Export müssen sie jedoch im scharfen globalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben. Wir werden die Kärntner Wirtschaft deshalb dabei unterstützen, ihre Logistik nachhaltiger zu gestalten und die höheren Kosten abfedern. Damit stärken wir nicht nur den Standort, sondern verbessern die Nachhaltigkeitsbilanz unserer Betriebe und schaffen auch positive Effekte für den Klimaschutz und damit für das ganze Land“, meint dazu Wirtschafts- und Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig.

Das maßgebliche Ziel der neuen Fördermöglichkeit, die gemeinsam mit der Wirtschaftskammer erarbeitet wurde, ist es daher, die Kärntner Verlader bei ihrem Modal-Shift zu unterstützen und so dazu beitragen, Kärnten a la longue ein Stück weit vom Straßentransit  zu befreien. „Kärnten liegt ideal am Schnittpunkt von zwei europäischen Güterverkehrsachsen und hat einen europaweit einzigartigen Zollkorridor zum Hafen Triest, was für den Wirtschaftsstandort in den kommenden Jahren enorme Chancen bietet. Jetzt ist die Zeit, dass die Betriebe das auch wirtschaftlich nutzen können“, so Schuschnig weiter.

Insgesamt wird im Rahmen dieses Pilotprogramms mehr als eine Viertelmillion Euro an Fördermittel durch Landesrat Schuschnig für die Wirtschaft bereitgestellt. Gefördert wird der Transport mit 240 Euro je gefahrenem Einzelwagen, die jährliche Förderung für Unternehmen ist dabei mit EUR 30.000,- gedeckelt. Seit 1. August 2023 können interessierte Unternehmen die Fördermittel über die Website der LCAS abgerufen.

„Dieses Fördermodell nach dem Vorbild Niederösterreichs und Salzburgs soll es den Unternehmen in Kärnten erleichtern, ihre Transporte und Lieferungen klimaschonend auf die Schiene zu verlagern. Kärnten liegt sehr günstig an mehreren europäischen Transportachsen wie der Baltisch-Adriatische Achse, der Verbindung von den Alpen zum westlichen Balkan und am Beginn bzw. Ende der maritimen Seeroute. Deshalb erwarten wir uns von der Einzelwagenförderung auch einen Beitrag dazu, dass Produzenten und Transporteure den Zollkorridor zwischen Villach/Fürnitz und dem größten Mittelmeerhafen Triest verstärkt nutzen. Solche Umstellungen brauchen ihre Zeit, und wir wollen dazu einen Anreiz bieten“, so der Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten, Jürgen Mandl.

Die Förderung kann von Unternehmen angesucht werden, die ihren Sitz in Kärnten haben und Güter nach Kärnten anliefern lassen bzw. Güter aus Kärnten abtransportieren. Der Gütertransport muss dabei mittels Einzelwagentransport erfolgen und kann über private Anschlussbahnen oder öffentliche Ladestellen abgewickelt werden. Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt dabei direkt über die LCAS, dem einschlägigen Kompetenzzentrum des Landes Kärnten für Logistik.

„Durch die neue zielgerichtete Förderschiene des Landes erreichen wir künftig auch die kleineren Kärntner Unternehmen, die das Potential der Verlagerung auf die Schiene bisher aufgrund der höheren Kosten nicht in Anspruch nehmen konnten. Mein Ziel ist es, jetzt möglichst viele Unternehmen auf diese Chance aufmerksam zu machen, damit sie das Angebot auch in Anspruch nehmen und wir damit im Logistik-Bereich breiter aufgestellt sind“, meint dazu der Geschäftsführer der LCAS, Udo Tarmann.

Für Tarmann ist die neue Einzelwagenförderung aufgrund der großen Konkurrenz durch den oft billigeren Lkw ein „wichtiger Meilenstein. Wir werden die Förderung unkompliziert und unbürokratisch abwickeln, damit dieses Angebot gut angenommen wird.“

Bei Interesse an der neuen Förderung finden Sie hier die wichtigsten Details sowie auch den Antrag: https://www.lca-sued.at/einzelwagenfoerderung/

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

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